Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension Aschaffenburg
(Stand 12/2022)
- Der Besitzer versichert, dass sich die Katze in seinem Eigentum befindet. Das Tier verfügt über einen gültigen Impfschutz und wird entwurmt sowie mit einem Flohschutz versehen übergeben. Die Katze ist kastriert bzw. sterilisiert (ausgenommen Katzen jünger als 6 Monate). Der Impfpass wird für die Dauer des Aufenthaltes in der Katzenpension hinterlegt.
- Der Besitzer informiert die Katzenpension über aktuelle oder chronische Erkrankungen, Fressgewohnheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder Behinderungen der Katze.
- Im Krankheitsfall ist die Katzenpension berechtigt, die Katze von einem Tierarzt ihrer Wahl behandeln zu lassen. Nach Möglichkeit wird jedoch der Tierarzt aufgesucht bei dem die Katze bislang in Behandlung war. Fahrtkosten und Zeitaufwand der Katzenpension sind vom Katzenbesitzer gemäß aktueller Preisliste zu erstatten.
- Im Falle einer Erkrankung entscheidet der Tierarzt über die erforderliche Behandlung. Die Kosten der Behandlung werden vom Katzenbesitzer übernommen.
- Die Katzenpension übernimmt für Schäden und Folgeschäden während des Aufenthaltes keinerlei Haftung, es sei denn, diese entstehen nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist auf den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Tieres beschränkt, jedoch nicht mehr als 1.000 € pro Tier. Bei Verletzung der Auskunftspflicht nach § 2 ist eine Haftung der Katzenpension für Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
- Die Rechnung des Aufenthaltes in der Katzenpension wird im Voraus, eventuelle Tierarztkosten am Tag der Abholung vom Katzenbesitzer in bar beglichen. Bei vorzeitiger Abholung der Katze erfolgt keine Erstattung des Pensionspreises.
- Sollte die Katze zum vereinbarten Termin nicht abgeholt werden, ist die Katzenpension spätestens nach Ablauf von 28 weiteren Kalendertagen berechtigt, die Katze unwiderruflich an einen Platz ihrer Wahl abzugeben.
- Im Falle der Stornierung eines verbindlich gebuchten Pensionsplatzes werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt, falls der Platz nicht mehr anderweitig vergeben werden kann:
Stornierung bis 4 Wochen vor Antrittstermin – kostenfrei
Stornierung zwischen 4 und 2 Wochen vor Antrittstermin– 30% der Pensionskosten
Stornierung weniger als 2 Wochen vor Antrittstermin – 60% der Pensionskosten